HuS 10 – “Traum vom Wohnen”

Partnervorstellung “Traum vom Wohnen”
Gestalte eine Powerpointpräsentation über den dir zugeteilten “Partner”, die Folgendes beinhaltet:

  • Wer ist dein “Partner”? Beschreibe ihn kurz…
  • Warum hat er das WPF “HuS” gewählt?
  • Wo möchte er später einmal leben? (Stadt – Dorf – Land Berge – Meer…)
  • Wie möchte er später wohnen? (Miete/Eigentum – WG/Familie/alleine – …)
  • Wie sieht sein Traumhaus, seine Traumwohnung aus? (Lage – Fotos)

Bedenke, dass die PPT deinen Vortrag nur unterstützt – schreibe deswegen stichwortartig – und versuche, vieles über Bilder auszudrücken, denn: “Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte”!

Hier nun einige wichtige Tipps zur Gestaltung einer Powerpointpräsentation:

  • Inhalt vor Form („form follows function“)
  • Abfolge:
    • Titelfolie (Thema – Bild – Name – Klasse – Fach – Lehrer – Datum)
    • Einstiegsfolie – AIDA-Formel à Bild, Audio, Video, Zitat, Zahl, Statistik, aktuelles Ereignis
    • Gliederung (quasi Inhaltsverzeichnis)
    • … einzelne Folien …
    • Gib auf der letzten Seite deiner Präsentation in einem Quellenverzeichnis deine Bildquellen an, und zwar genau –  nicht einfach www.google.de. Setze das aktuelle Datum in Klammern dahinter. Kopiere den Link eines Fotos daher am besten direkt und speichere ihn in einer separaten Datei (Wordpad etc.) ab.
      (Bsp.: Folie 3: http://www.planet-beruf.de/typo3temp/pics/47eb5fe2e4.jpg – 11.09.2015) 
    • evtl. „Danke-Folie“ – (alternativ: Diskussions-Impuls)
  • nur stichwortartig formulieren – d.h. keine ausformulierten Sätze
  • Bilder/Grafiken/Symbole à 1 Bild sagt mehr als 1000 Worte!

–> Link zu Musterpräsentation

 

Viel Spaß!

Sozi: Einbürgerungstest

Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dieser Test besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.

–> zum Einbürgerungstest

Neben diesem erfolgreichen Test müssen allerdings nur einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn auch folgende weiteren Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kann verkürzt werden)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gibt Ausnahmen)

“Guten Start in die Ausbildung!”


Aktuelle Daten – Stand 1.1.20:

Was geht genau ab von meinem Bruttogehalt?

  • Sozialleistungen
  • Steuern

Sozialleistungen

Fast 20% des Bruttogehalts werden für Sozialleistungen abgezogen. Es handelt sich hierbei allerdings nur um den Arbeitnehmeranteil, den ihr selbst zahlt. Euer Arbeitgeber zahlt dieselben Prozentsätze ebenfalls, sodass sich insgesamt der doppelte Betrag ergibt:

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 1,7 % für Arbeitnehmer mit Kindern,
    dieser Betrag erhöht sich auf 1,775 % für kinderlose Arbeitnehmer
  • Krankenversicherung: 7,3 %
    Vereinzelt erheben die Kassen noch zusätzliche Beträge, die ebenfalls hälftig zu teilen sind.

Steuern

Zusätzlich zu den Sozialleistungen werden auch Steuern vom Bruttogehalt abgezogen = Einkommenssteuer:

  • Eingangssteuersatz momentan bei 14 %, danach “progressiv” steigend
  • ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.052 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 %. Bei Ehepaaren gilt das Doppelte
  • “Reichensteuer” seit 2007:
    ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 270.501 Euro bzw. 541.002 Euro bei Ehepaaren muss ein Steuersatz von 45 % gezahlt werden
  • Solidaritätszuschlag = 5,5 Prozent der Einkommensteuer;
    wird erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 972 Euro im Jahr bzw. 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung beträgt und steigt schrittweise an, so dass der volle Betrag erst bei einer jährlichen Einkommensteuer in Höhe von 1.340 Euro bzw. 2.680 Euro zu zahlen ist.