“Guten Start in die Ausbildung!”



Aktuelle Daten – Stand 1.1.20:

Was geht genau ab von meinem Bruttogehalt?

  • Sozialleistungen
  • Steuern

Sozialleistungen

Fast 20% des Bruttogehalts werden für Sozialleistungen abgezogen. Es handelt sich hierbei allerdings nur um den Arbeitnehmeranteil, den ihr selbst zahlt. Euer Arbeitgeber zahlt dieselben Prozentsätze ebenfalls, sodass sich insgesamt der doppelte Betrag ergibt:

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,2 %
  • Pflegeversicherung: 1,525 % für Arbeitnehmer mit Kindern,
    dieser Betrag erhöht sich auf 1,775 % für kinderlose Arbeitnehmer
  • Krankenversicherung: 7,3 %
    Vereinzelt erheben die Kassen noch zusätzliche Beträge, die ebenfalls hälftig zu teilen sind.

Steuern

Zusätzlich zu den Sozialleistungen werden auch Steuern vom Bruttogehalt abgezogen = Einkommenssteuer:

  • Eingangssteuersatz momentan bei 14 %, danach “progressiv” steigend
  • ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.052 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 %. Bei Ehepaaren gilt das Doppelte
  • “Reichensteuer” seit 2007:
    ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 270.501 Euro bzw. 541.002 Euro bei Ehepaaren muss ein Steuersatz von 45 % gezahlt werden
  • Solidaritätszuschlag = 5,5 Prozent der Einkommensteuer;
    wird erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 972 Euro im Jahr bzw. 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung beträgt und steigt schrittweise an, so dass der volle Betrag erst bei einer jährlichen Einkommensteuer in Höhe von 1.340 Euro bzw. 2.680 Euro zu zahlen ist.