Begriffe rund um die Baufinanzierung
Als monatliche Belastung wird der Betrag bezeichnet, welchen der Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung nach Inanspruchnahme des Kredits zurückzahlt.
Zinsen sind der Preis für das Leihen von Geld. Die Höhe der Zinsen hängt dabei vom vereinbarten Zinssatz ab. Der Zinssatz wird üblicherweise mit dem Prozentzeichen dargestellt, wobei „Prozent“ „von hundert“ bedeutet. Er gibt an, in welcher Höhe vom angelegten oder geliehenen Betrag Zinsen berechnet werden.
Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität) des Kreditnehmers zur Rückführung der Forderung. Die Verrechnung der Leistung erfolgt taggenau. Einzelheiten werden in den Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert.
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Als Sollzinsbindung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber festgeschrieben werden. Die Sollzinsbindung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Kreditnehmer seine finanzielle Belastung langfristig gleichbleibend kalkulieren kann. In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfristige Sollzinsbindung zu sichern.
Als Annuität bezeichnet man die vom Kreditnehmer zu erbringende Jahresleistung für ein aufgenommenes Darlehen, d.h. den Betrag, den der Kreditnehmer jedes Jahr an die Bank zurückzahlen muss. Dabei setzt sich diese Annuität zusammen aus der Zinsleistung und dem Tilgungsanteil. Zinssatz und Tilgung werden in Prozent des aufgenommenen Kreditbetrages (nominale Kreditsumme) ausgedrückt.
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.
Darlehen, mit dem sich ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann.
Die Bank wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese monatliche Belastung voraussichtlich leisten kann. d.h. ob er nach Abzug der Kreditrate von seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Gehalt genug finanzielle Freiräume aufbringen kann, um seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation des Darlehensnehmers: Familienstand, Anzahl der Kinder, laufende Haushaltskosten und sonstige Verbindlichkeiten.
Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat die Grundschuld als Sicherungsinstrument die vorher übliche Hypothek weitgehend verdrängt.
Als Sondertilgung bezeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Kreditvertrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Werden Sondertilgungen vertraglich vereinbart, besteht die Möglichkeit kalenderjährlich bis zu dem vereinbarten Betrag zusätzliche Tilgungen zu leisten.
Der Verkehrswert setzt sich wie folgt zusammen: Bei Eigentumswohnungen Preis je m² Wohnfläche mal Wohnfläche plus Stellplatz. Bei Einfamilienhäusern Grundstückspreis plus Wert des Wohnhauses. Die Überprüfung des angegebenen Verkehrswertes findet anhand der von der Bank benötigten Unterlagen statt und ist Voraussetzung für eine Finanzierungszusage.