Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2011 – Info

Landtag Mainz - Bild: www.wahlen.rlp.de

Am 27. März 2011 ist es so weit: In Rheinland-Pfalz wird der 16. Landtag gewählt.
Alle fünf Jahre wählen die etwa 3 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ihr Parlament. Dabei sind mindestens 101 Parlamentssitze zu vergeben, von denen  51 Mandate nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben werden. In der jetzigen 15. Wahlperiode gibt es genau 101 Abgeordnete.
Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land und entspricht dem Bundestag auf Bundesebene.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtags sind:
* die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bestätigung der Landesregierung
* die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung
* die Landesgesetzgebung und die Festlegung des Landeshaushalts
Wahlrecht
In Rheinland-Pfalz gelten für das aktive und passive Wahlrecht die gleichen Bestimmungen:
Wählbar ist und wählen darf jeder, der volljährig (das heißt 18 Jahre alt) ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnt. Ausgenommen vom Wahlrecht ist nur, wer entmündigt wurde oder wegen eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Die Wahl ist – wie jede in der Bundesrepublik Deutschland – allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei. Das bedeutet, dass jeder Bürger grundsätzlich wählen darf (allgemein), jede Stimme das gleiche Gewicht hat (gleich) und kein weiteres Gremium, das dann die Wahl vornimmt, zwischengeschaltet ist (unmittelbar). Außerdem darf der Wähler seine Stimme nicht öffentlich abgeben (geheim) und ist bei der Wahl nicht an Weisungen anderer Personen oder Institutionen gebunden (frei).
Die Wahlperiode dauert in Rheinland-Pfalz fünf Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden (d.h. ersten) Sitzung des Landtages, die spätestens 20 Tage nach der Wahl stattfinden muss. Die Neuwahl findet im letzten Quartal der Wahlperiode statt, der genaue Termin, der an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag sein muss, wird von der Landesregierung festgesetzt.
Für die Wahl ist das Land in vier Bezirke mit insgesamt 51 Wahlkreisen eingeteilt.
In den 51 Wahlkreisen werden die Mandate aufgrund der Erststimmen (Wahlkreisstimmen) direkt vergeben. 50 Abgeordnete werden über die Zweitstimmen (Landesstimmen) ermittelt.
Eine genaue und detaillierte Beschreibung des Wahlsystems zum Landtag von Rheinland-Pfalz findest du in der Broschüre zur Landtagswahl 2011.

Aufgabe:
Fertige zu diesen Informationen rund um die Landtagswahl eine Mindmap an und speichere sie unter deinen eigenen Dateien.